Unsere Vertragsbedingungen

  1. Die Ferienwohnung kann am Anreisetag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag ist Auszug bis 10.00 Uhr vorgesehen. Abweichungen hiervon müssen mit dem Vermieter abgesprochen werden.
  2. Innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des unterschriebenen Mietvertrages durch den Vermieter beim Mieter, wird eine Mietanzahlung von 20% des Mietbetrages fällig. Geht die Mietanzahlung in dieser Zeit nicht ein, kann der Vermieter ohne Begründung vom Vertrag Abstand nehmen. Bei einer Stornierung wird die Mietanzahlung nicht zurückerstattet.
  3. Der Mietrestbetrag ist zur angegebenen Fälligkeit zu bezahlen.
  4. Bettwäsche und Handtücher sind ab 4 Übernachtungen im Mietpreis enthalten und werden vom Vermieter gestellt.
  5. Haustiere sind nicht erlaubt.
  6. Die Ferienwohnung darf maximal mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden.
  7. Der Mieter verpflichtet sich die Wohnung und das darin befindliche Inventar pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet alle während der Mietzeit entstandenen Schäden zu melden und, sofern vom Mieter zu verantworten, zu ersetzen.

 

Stornierung:

 

Diese Reservierung ist verbindlich. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten Versicherung. Die von uns berechneten Stornierungskosten betragen bis zum 31. Tag vor der Anreise 20% des Mietpreises und ab dem 30. Tag vor der Anreise 80% des Mietpreises.

 

Gewährleistung und Haftung des Vermieters:

 

Der Vermieter haftet den Gästen gegenüber nur insoweit, wenn ein Schaden durch ihn oder einen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung des Vermieters für mitgebrachte Fahrzeuge oder Sportgeräte kann nicht übernommen werden.

 

Hausordnung

Zum Schutz des Parkettbodens müssen  in der Wohnung Hausschuhe getragen werden.

 

Der im Haushalt anfallende Müll darf nur in die dafür vorgesehenen Mülltonnen entsorgt werden. 

Der Müll ist entsprechend der behördlichen Vorschriften konsequent und ordnungsgemäß zu trennen.

 

 

Die gesetzlichen Ruhezeiten müssen eingehalten werden.